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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08 (https://dejure.org/2010,18788)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2010 - 4 L 284/08 (https://dejure.org/2010,18788)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2010 - 4 L 284/08 (https://dejure.org/2010,18788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbegleitgrün straßenausbaubeitragsrechtlich als unselbständiger Teil des Gehwegs; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil durch die Anlegung von Parkplätzen für alle an die Anlage angrenzenden Grundstücke und trotz fehlender Abhängigkeit von der Anlegung einer ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbegleitgrün und Parkflächen an Ortsdurchfahrten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenbegleitgrün straßenausbaubeitragsrechtlich als unselbständiger Teil des Gehwegs; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil durch die Anlegung von Parkplätzen für alle an die Anlage angrenzenden Grundstücke und trotz fehlender Abhängigkeit von der Anlegung einer ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Es sind nämlich keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber dem Begriff in § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB einen anderen Inhalt als in § 127 Abs. 3 BauGB geben wollte (so auch SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 [151]; OVG LSA, Urt. v. 02.09.2008 - 4 L 572/04 -, zit. nach juris).

    Denn das Merkmal "örtliche Ausbaugepflogenheiten" stellt - wie oben bereits erläutert - ab auf die Teileinrichtung in ihrer gesamten Länge, d. h. eine Teileinrichtung ist nur dann als "bereits hergestellt" im Sinne des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB anzusehen, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O., OVG LSA, Urt. v. 02.09.2008, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1983 - 6 A 63/82
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (Az: 4 L 261/07) grundsätzlich festgestellt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).

    Die Straßenbeleuchtung sei mithin als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liege (vgl. zum Ganzen: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 41, Rdnrn. 41 bis 43; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 327 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 01.07.2004 - 15 A 2188/04 -, zitiert nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983, a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Letztlich bestätigt wird diese Auslegung aber durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 (Az: BVerwG 9 C 5.06 -, zit. nach juris), in dem es heißt: "Die Vorschrift stellt insofern eine Privilegierung der neuen Länder dar, als sie anders als die für das übrige Bundesgebiet geltende und dort auf das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (30. Juni 1961) bezogene Übergangsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB nicht allein auf die Erschließungsanlage insgesamt abstellt, sondern die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch für deren "Teile", d.h. für Teileinrichtungen wie Fahrbahn, Gehweg usw. , ausschließt".
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Bereits aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2002 (Az: BVerwG 9 C 2.02 -, zit. nach juris) lässt sich schließen, dass mit dem Begriff "Teile von Erschließungsanlagen" im Sinne des § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB nicht - wie der Kläger meint "Teilflächen" oder Teilstrecken von Erschließungsanlagen gemeint sind, sondern Teileinrichtungen, wie Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Beleuchtung und Entwässerung, die sich regelmäßig durch die ganze Länge der Erschließungsanlage ziehen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Die von dem Kläger in Bezug genommenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1987 (Az: BVerwG 8 C 75.86, BVerwGE 78, 125 ff.) und vom 9. Dezember 1994 (Az: BVerwG 8 C 28.92, BVerwGE 97, 185 ff.) stehen dem schon deswegen nicht entgegen, weil Gegenstand der dortigen Verfahren die Erhebung von Erschließungsbeiträgen war und sich eine schlichte Übertragung des insoweit maßgeblichen erschließungsbeitragsrechtlichen Erschließungsbegriffs auf das Straßenausbaubeitragsrecht von vornherein verbietet (Driehaus, a. a. O., § 35 Rdnr. 16).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (Az: 4 L 261/07) grundsätzlich festgestellt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Die von dem Kläger in Bezug genommenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1987 (Az: BVerwG 8 C 75.86, BVerwGE 78, 125 ff.) und vom 9. Dezember 1994 (Az: BVerwG 8 C 28.92, BVerwGE 97, 185 ff.) stehen dem schon deswegen nicht entgegen, weil Gegenstand der dortigen Verfahren die Erhebung von Erschließungsbeiträgen war und sich eine schlichte Übertragung des insoweit maßgeblichen erschließungsbeitragsrechtlichen Erschließungsbegriffs auf das Straßenausbaubeitragsrecht von vornherein verbietet (Driehaus, a. a. O., § 35 Rdnr. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 261/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (Az: 4 L 261/07) grundsätzlich festgestellt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - 15 A 2188/04

    Doppelte Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen bei fehlender Aufteilung der zu

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Bei dieser Art von bloßem Straßenzubehör handelt es sich in der Regel um einen (unselbständigen) Bestandteil des Gehweges, der das rechtliche Schicksal dieser Teileinrichtung teilt (OVG LSA, Beschluss vom 24.3.2010 - 4 L 284/08 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.09.2012 - 3 K 456/09

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Bestimmung der räumlichen Ausdehnung einer

    Unter "Teilen" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB sind danach nicht Teilstrecken im Sinne von Abschnitten zu verstehen, sondern solche Teile der Erschließungsanlage, die sich regelmäßig durch deren ganze Länge ziehen, also Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Beleuchtung und Entwässerung (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 2 Rn. 37 Abs. 2 m.w.N. sowie OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 L 284/08 - OVG Weimar, Urteil vom 14. Februar 2011 - 4 KO 514/08 - OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 223/00 -, zitiert nach juris).
  • VG Braunschweig, 20.09.2023 - 8 A 325/20

    Abrechnungsgebiet; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil; Gestaltungsmissbrauch;

    Bei dem Straßenbegleitgrün handelt es sich nicht um die Teileinrichtung einer Straße, sondern um Bestandteile der Straßenfläche (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 L 284/08 -, juris Rn. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 33 Rn. 27 unter Hinweis auf Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2010 - 9 LB 158/08 -, n. v.).
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